Unsere Einzelfallhilfe
teilen
Auf Facebook teilen
twittern
Auf Twitter verbreiten
Anrufe, Briefe und E‑Mails von Flüchtlingen und deren Angehörigen. Wo immer es möglich ist, leisten unsere Beraterinnen und Berater konkrete Unterstützung. Sie helfen in rechtlichen und sozialen Fragen und vermitteln Kontakte zu Beratungsstellen vor Ort.
Unsere Einzelfallhilfe unterstützt Flüchtlinge in ihren Verfahren, bei drohenden Abschiebungen und in rechtlichen und sozialen Fragen. Dabei erfahren wir, mit welchen Problemen Flüchtlinge in Deutschland und Europa zu kämpfen haben: behördliche Schikanen und Übergriffe, unfaire Behandlung, mangelnder Hilfe und brutale Abwehrmaßnahmen
Was wird, wenn Sie auf die Hilfe anderer angewiesen sind?
Sobald eine volljährige Person die eigenen persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann, beispielsweise durch eine Erkrankung oder geistigen Behinderung, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestimmt. Dies kann auf Antrag oder von Amtswegen erfolgen. Bei dieser sogenannten Bestellung legt das Amtsgericht die Aufgabenbereiche fest, für die eine Betreuung notwendig ist.
Als Berufsbetreuer begleite und vertrete ich hilfsbedürftige Menschen in den durch das Gericht festgelegten Aufgabenbereichen.
Diese Aufgabenbereiche können sein:
Gesundheitssorge
Zur Personensorge gehört vor allem die Sorge für die Gesundheit und den Aufenthalt des Betreuten. Als Betreuer nutze ich alle Möglichkeiten, den Gesundheitszustand des Betreuten zu erhalten oder zu verbessern.
Vertretung vor Ämtern und Behörden
Der Aufgabenkreis »Vertretung vor Ämtern und Behörden« hat in der Regel nur deklaratorische Bedeutung. Die Kompetenz zur Vertretung vor Gericht und gegenüber Behörden ergibt sich grundsätzlich als Rechtsfolge aus der Zuweisung des jeweiligen Aufgabenkreises.
Vermögenssorge
Die Vermögenssorge hat den Zweck, die verfügbaren Mittel des Betroffenen so einzusetzen, dass dieser möglichst so leben kann, wie er es selbst entscheiden würde.
Wohnungs-angelegenheiten
Die Wohnung als Lebensmittelpunkt steht auch im Betreuungsrecht unter besonderem Schutz. Sie hat insbesondere für ältere Menschen eine herausragende Bedeutung, denn sie ist deren vertraute Umgebung und damit Anknüpfungspunkt für vielfältige soziale Kontakte.
Post- und Fernmeldeverkehr
Die Entgegennahme, das Öffnen und Anhalten der Post sowie Entscheidungen über den Fernmeldeverkehr sind mir als Betreuer ohne Einwilligung des Betreuten nur gestattet, wenn das Gericht mir diesen Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen hat (§ 1896 Abs. 4 BGB).
Aufsicht durch das Betreuungsgericht
Als Betreuer stehe ich unter der Aufsicht des Betreuungsgerichts (§ 1837 Abs. 1, 1908i Abs. 1 BGB). Neben der Möglichkeit, mich durch das Gericht beraten zu lassen, werden hierdurch auch Berichts- und Meldepflichten begründet.
Vorrang der Selbsthilfe
Als Betreuer prüfe ich, ob im Umgang mit Behörden oder Dritten eine Vertretung wirklich erforderlich ist oder ob der Betreute die Angelegenheit nicht auch selbstständig erledigen kann. Damit respektiere und fördere ich die Eigenständigkeit der betreuten Person.